

Die Kosten für eine Geburt im Geburtshaus werden seit 27.06.2008 von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen, das heißt, das Geburtshaus rechnet die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Ihre betreuende Hebamme erhält von Ihnen lediglich eine Rufbereitschafts-
pauschale von 300 €, die für die Dauerrufbereitschaft zwischen der vollendeten 37. und vollendeten 42. Schwangerschaftswoche von Ihnen privat als Wahlleistung direkt an Ihre Hebamme gezahlt wird.
Sprechen Sie Ihre Krankenkasse auf eine Übernahme der Kosten an!
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter:
www.geburtshaus.de/presse.html