

Prinzipiell kann jede gesunde Frau mit einer normal verlaufenden Schwangerschaft im Geburtshaus gebären.
Kriterien, die die Geburtshaus-Geburt von vorneherein ausschließen, sind:
• Frühgeburt vor der vollendeten
37. Schwangerschaftswoche
• Terminüberschreitung über die vollendete 42. Schwangerschaftswoche
• Mehrlingsschwangerschaft (Zwillinge und mehr)
• Beckenendlage oder Querlage des Babys
• Bekannte schwerwiegende Erkrankung der Mutter oder des Kindes
Im Gespräch mit Ihrer begleitenden Hebamme werden Sie den für Sie stimmigen Geburtsort herausfinden. Sprechen Sie uns an!