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Häufige Fragen

An dieser Stelle haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fragen rund ums Thema Geburt und Geburtshaus zusammengestellt. Eine ausführliche Behandlung der Themen finden Sie auch in den Kapiteln Leitlinien und Die Geburt. Und natürlich stehen wir Ihnen auch gern persönlich für all Ihre Fragen zur Verfügung!

 

Was kostet die Geburt im Geburtshaus?

 

Seit dem 27.06.2008 übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Betriebskosten für eine Geburt im Geburtshaus, d.h. es ist keine private Zuzahlung nötig. Für die Dauerrufbereitschaft der Hebamme (3 Wochen vor bis max. 2 Wochen nach dem errechneten Entbindungstermin) entrichten Sie einen Betrag von € 300 an Ihre Hebamme. Alle Hebammenleistungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.

 

Ist ein Arzt bei der Geburt anwesend?

 

Im Geburtshaus finden normal verlaufende Geburten statt. Diese werden lt. Gesetz von Hebammen allein geleitet. Ist unter Umständen ärztliches Eingreifen notwendig, gilt die Geburt nicht mehr als normal und erfordert einen Wechsel in eine Einrichtung mit umfassenderer medizinischer Ausstattung. Deshalb ist bei den Geburten kein Arzt anwesend; bei Bedarf kann jedoch jederzeit eine zweite Hebamme hinzugerufen werden.

 

Versorgen Hebammen Dammverletzungen selbst und gibt es dafür eine Narkose?

 

Ja, im Geburtshaus werden Dammverletzungen von uns Hebammen in lokaler Betäubung versorgt; sehr selten kommt es vor, dass eine Frau zur Naht einer Verletzung in die Klinik begleitet werden muss.

 

Wie ist die Zusammenarbeit mit den Kliniken?
Bleibt meine Hebamme bei einer Verlegung bei mir?

 

Die Zusammenarbeit mit den beiden Krankenhäusern St. Bernward und Klinikum Hildesheim funktioniert sehr gut. Ihre Hebamme begleitet Sie auf jeden Fall bei einer Verlegung in den Kreißsaal; wenn abzusehen ist, dass Ihr Baby daraufhin bald geboren wird, bleibt Ihre Hebamme in der Regel bei Ihnen, leistet aber keine aktive Geburtshilfe. Dies ist dann die Aufgabe der dortigen Kreißsaalhebamme. Bei noch nicht abzusehendem Ende der Geburt verabschiedet sich Ihre Hebamme nach einer angemessenen Übergangszeit und betreut Sie dann nach der Geburt weiter.

 

Wie lange bleiben wir nach der Geburt im Geburtshaus?

 

Im Geburtshaus finden Geburten ambulant statt, d.h. die Familien gehen ca. 3-5 Stunden nach der Geburt nach Hause. In dieser Zeit können Sie sich ein wenig ausruhen, sich stärken, Ihr Kind kennen lernen. Ihre Hebamme beobachtet Ihren Kreislauf und die Blutung, füllt Mutterpass und Kinderuntersuchungsheft aus und bereitet alles für die Rückkehr in Ihr Zuhause vor.

 

Wie viele Geburten finden im Geburtshaus statt?

 

Damit wir genug Zeit für jede Geburtsbegleitung haben, nehmen wir pro Monat nur eine bestimmte Anzahl von Anmeldungen entgegen. In den letzten Jahren haben wir im Geburtshaus durchschnittlich zwischen 40 und 60 Geburten pro Jahr begleitet. Zusätzlich arbeiten wir Hebammen auch in der Hausgeburtshilfe.

 

Wie häufig kommt es im Geburtshaus zu einem Dammschnitt?

 

Ein Dammschnitt ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Frau und bedarf einer Notwendigkeit. Im Geburtshaus wird kein routinemäßiger Dammschnitt durchgeführt. Laut QUAG-Studie beträgt die Dammschnittrate inklusive der in die Klinik verlegten Geburten 6,8 %.

 

Welche Notfallmaßnahmen sind im Geburtshaus möglich?

 

Wir sind auf normal verlaufende Geburten eingerichtet. Da aber der Verlauf einer jeden Geburt nicht vorher absehbar ist, sind wir für Notfälle ausgerüstet. Wir verfügen über ein Sauerstoffgerät, Absauger, Notfallmedikamente und Infusionen. Alle Hebammen sind ausgebildet in der Anwendung von Erster Hilfe im Notfall bei Mutter und Kind. Operative Beendigungen einer Geburt wie z.B. Kaiserschnitt, Saugglocken- oder Zangenentbindungen können im Geburtshaus nicht durchgeführt werden; im Bedarfsfall erfolgt die umgehende Verlegung in die nächstliegende Klinik.

 

Welche Möglichkeiten, Schmerzen zu lindern, stehen im Geburtshaus zur Verfügung?

 

Jede Frau verfügt bereits über eigene Erfahrungen, wie sie mit Schmerzen umgeht. Zur Unterstützung bei der Geburt steht den gebärenden Frauen im Geburtshaus die große Wanne zum entspannenden Bad zur Verfügung sowie alle Möglichkeiten der Bewegung und Lagerung. Wir bieten Massagen und Lockerungsübungen an, geben Hilfe bei der Wehenatmung, versuchen durch Ruhe und Zuwendung Schmerzen zu lindern. Zusätzlich bieten sich Mittel aus der physikalischen Therapie (Kälte/Wärme), Homöopathie, Aromatherapie, Naturheilkunde sowie die Akupunktur an, die je nach Befähigung durch die Hebamme eingesetzt werden.

 

Begleitet mich die Hebamme zur Geburt, bei der ich mich angemeldet habe?

 

Ihre Hebamme steht Ihnen während der Dauerrufbereitschaft zwischen der vollendeten 37. und vollendeten 42. Schwangerschaftswoche ständig zur Verfügung, außer an ihren freien Tagen, die wir laut Dienstplan geregelt haben. In dieser Zeit ist eine der anderen Hebammen des Teams für Sie zuständig und ebenso über Bereitschaftstelefon erreichbar. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, alle Hebammen persönlich kennen zu lernen.

 

Kommt ein Kinderarzt zur U1 ins Geburtshaus?

 

Die Erstuntersuchung des Neugeborenen (U1) wird von der Hebamme durchgeführt. Bei Auffälligkeiten ziehen wir einen Kinderarzt hinzu oder verlegen das Kind in die Kinderklinik eines der beiden Krankenhäuser.

 

Wann muss ich mich zur Geburt anmelden?

 

Nehmen Sie Kontakt zu einer Hebamme auf, sobald Sie über die Wahl des Geburtsortes nachdenken. Sie wird Sie über die Möglichkeiten, über Vorteile und Risiken der verschiedenen Geburtsorte informieren, sie wird Sie stärken und in Ihrer Entscheidung unterstützen. Aufgrund unserer begrenzten Aufnahmekapazität wünschen wir uns möglichst eine Anmeldung bis zur 32. Schwangerschaftswoche.

 

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Wir freuen uns riesig und sind gespannt auf die kommende »Fünfsamkeit«.
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