

Solange Sie Ihr Baby stillen, oder falls Sie das nicht tun, bis zum Ablauf des 9. Lebensmonats Ihres Babys, können Sie Ihre Hebamme bei Fragen zum Stillen und Ernährung allgemein in Anspruch nehmen.
Dabei beraten wir Sie gern über Themen wie Stillprobleme, Zahnen, Beikost-Einführung (Zufüttern), Gewichtsentwicklung, Abstillen und vieles mehr.
Ihre Krankenkasse zahlt bei Bedarf nach der 8. Lebenswoche Ihres Babys vier Besuche und vier Telefonate mit Ihrer Hebamme.